Allgemeine Geschäftsbedingungen

Letzte Aktualisierung: Februar 2020

Willkommen bei MrWork B.V. ("MrWork"). MrWork bietet Dienstleistungen im Bereich Online-Rekrutierung über soziale Medien, Suchmaschinen und anderes Online-Marketing ("Dienstleistungen"). Weitere Informationen sind auf der Website www.mrwork.nl ("Website") zu finden.

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für alle Angebote, Kostenvoranschläge, Vereinbarungen und Kooperationen zwischen MrWork und seinen Kunden ("Kunden") in Bezug auf die von MrWork angebotenen Dienstleistungen ("Dienstleistungen"). MrWork bietet seine Dienstleistungen unter der Bedingung an, dass der Kunde diese AGB akzeptiert.

  1. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

    1. MrWork: MrWork B.V., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht, mit Sitz und Hauptgeschäftsstelle in Rotterdam, Haringvliet 100, 3011 TH. MrWork ist bei der Handelskammer unter der Nummer 57298890 registriert. MrWork wird auch als "wir" und "uns" bezeichnet.
    2. Kunde: Eine natürliche oder juristische Person, welche die Dienste von MrWork nutzt und einen Vertrag mit MrWork abschließt oder mit MrWork über den Abschluss eines Vertrags verhandelt. Der Kunde wird auch als "Sie" bezeichnet.
    3. Auftrag: Jeder zwischen dem Kunden und MrWork vereinbarte Auftrag zur Erbringung der Dienstleistungen, in welcher Form auch immer.
    4. Dienstleistungen: Die gesamte Arbeit von MrWork in der Online-Rekrutierung über soziale Medien, Suchmaschinen und anderes Online-Marketing.
    5. Vertrag: Der zwischen MrWork und dem Kunden geschlossene Rahmenvertrag, einschließlich aller Änderungen oder Ergänzungen dazu (einschließlich des Auftragsformulars für neue Aufträge und Erweiterungen von Aufträgen), in dem der Auftrag festgelegt ist.
    6. Software: Die Software, welche die Webseiten, Software und Datenbanken enthält, die MrWork dem Kunden im Rahmen der Dienstleistungen zur Verfügung stellt.
    7. Soziale Medien: Social Media Netzwerke, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Facebook, Twitter, LinkedIn, Pinterest, Instagram und YouTube.
    8. Äußerungen: Alle Äußerungen, die auf Wunsch des Kunden im Zusammenhang mit dem Auftrag in sozialen Medien veröffentlicht werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Stellenausschreibungen, Anzeigen, Unternehmensprofile, Ankündigungen und Mitteilungen.
    9. Partei(en): MrWork und Kunde, einzeln und gemeinsam.
    10. Vertrag Erste Phase: Der Vertrag für den Zeitraum, in dem MrWork die Dienstleistungen für den Kunden erbringt, wenn der Vertrag noch nicht unterzeichnet wurde. Der vorliegende Vertrag Erste Phase enthält die wichtigsten Vereinbarungen für die Erbringung der Dienstleistungen während dieser Anlaufphase.
  2. ANGEBOTE UND KOSTENVORANSCHLÄGE

    1. Alle Angebote und Kostenvoranschläge von MrWork sind unverbindlich, sofern nicht anders vereinbart.
    2. Ein Angebot oder ein Kostenvoranschlag basiert auf einer konkreten Anfrage des Kunden und gilt nur für den konkreten Auftrag. Aus einem Angebot oder einem Kostenvoranschlag für einen künftigen Vertrag oder eine Vereinbarung können keine Rechte abgeleitet werden.
    3. MrWork geht bei der Erstellung des Angebots davon aus, dass die vom Kunden angegebenen Daten richtig sind.
  3. ABSCHLUSS UND DURCHFÜHRUNG DER VEREINBARUNG

    1. Der Vertrag zwischen MrWork und dem Kunden kommt in dem Moment zustande, in dem MrWork und der Kunde den Vertrag Erste Phase oder den Vertrag unterzeichnen, oder in dem Moment, in dem MrWork den Vertrag tatsächlich ausführt. Es ist entscheidend, welches der Ereignisse zuerst eintritt.
    2. MrWork hat das Recht, Aufträge abzulehnen, wenn MrWork den betreffenden Auftrag für nicht geeignet hält oder ihn aufgrund der Umstände nicht ausführen kann. MrWork wird dem Kunden den Grund für die Ablehnung erklären und, wenn möglich, eine Lösung in Absprache mit dem Kunden finden.
    3. Der Kunde muss MrWork Anfragen zu Aufträgen und Folgeaufträgen stets schriftlich übermitteln oder bestätigen.
    4. Der Kunde stellt MrWork innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel 8, maximal 10 Wochen) nach Vertragsschluss alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen ("erforderliche Informationen") zur Verfügung. Zu den erforderlichen Informationen gehören unter anderem der Inhalt von Erklärungen, Informationen und Materialien, welche für die Durchführung der Vereinbarung erforderlich sind.
    5. Wenn der Kunde die erforderlichen Informationen nicht innerhalb der in Artikel 3.4 genannten Frist zur Verfügung stellt, kann MrWork den Auftrag nicht gemäß der vereinbarten Strategie und den vereinbarten Budgets ausführen. In diesem Fall kann MrWork einen Vorschlag für einen angepassten Vertrag (mit einer neuen Strategie und neuen Budgets) unterbreiten, um die Qualität der Ausführung zu gewährleisten. Ist der Kunde mit dem angepassten Vertrag nicht einverstanden, kann MrWork die Vereinbarung ablehnen und den Vertrag kündigen.
    6. Muss der Vertrag gemäß Artikel 3.5 angepasst werden, kann MrWork die bis einschließlich des Vorschlags zur Anpassung des Vertrags entstandenen zusätzlichen Kosten in Rechnung stellen. MrWork wird den Kunden rechtzeitig darüber informieren. MrWork kann diese Kosten auch dann in Rechnung stellen, wenn der Kunde mit dem Vorschlag zur Anpassung des Vertrags nicht einverstanden ist.
  4. LAUFZEIT UND BEENDIGUNG DES VERTRAGS

    1. Der Vertrag zwischen MrWork und dem Kunden beginnt zu dem im Vertrag angegebenen Datum. Enthält der Vertrag kein solches Startdatum, so gilt der Vertrag als an dem Tag begonnen, an dem MrWork den Auftrag tatsächlich ausgeführt hat.
    2. MrWork und der Kunde schließen den Vertrag für einen festen Zeitraum ab. Vereinbaren MrWork und der Kunde im Vertrag keine Vertragsdauer, so gilt der Vertrag als für eine Dauer von sechs Monaten geschlossen, die sich nach Ablauf dieser Dauer stillschweigend um jeweils sechs Monate verlängert.
    3. Ist der Vertrag inhaltlich oder zeitlich begrenzt, so endet der Vertrag automatisch mit der Beendigung des Inhalts oder dieser Zeit.
    4. Der Kunde kann den Vertrag nicht kündigen, es sei denn, diese Möglichkeit ist ausdrücklich im Vertrag vorgesehen. In diesem Fall ist eine Kündigung nur innerhalb der vereinbarten Kündigungsfrist möglich. Bei rechtzeitiger Kündigung wird MrWork dem Kunden die bereits gezahlte Gebühr zurückerstatten.
    5. Eine Vertragspartei kann den Vertrag aussetzen, wenn sie aufgrund von Umständen (die sich ihrer Kontrolle entziehen oder von denen sie keine Kenntnis hatte) vorübergehend nicht in der Lage ist, ihre Verpflichtungen zu erfüllen.
    6. Die Parteien können den Vertrag in folgenden Fällen durch schriftliche Mitteilung mit sofortiger Wirkung vorzeitig beenden, ohne dass eine Inverzugsetzung, ein gerichtliches Einschreiten oder die Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung erforderlich ist:
      -wenn die andere Vertragspartei in Konkurs ist oder ihre Zahlungen eingestellt hat;
      -wenn die andere Partei aufgelöst oder liquidiert wird;
      -wenn die andere Partei unter Vormundschaft gestellt wird oder stirbt;
      -wenn die andere Partei aufgrund anderer Umstände nicht mehr frei über ihr Vermögen verfügen kann.
    7. Die Vertragsparteien können den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen oder auflösen, ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist, wenn die andere Vertragspartei ihren Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt. In diesem Fall muss die betreffende Vertragspartei der anderen Vertragspartei Schadenersatz leisten oder sie entschädigen.
    8. Die Vertragsparteien können den Vertrag in gegenseitigem Einvernehmen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens einem Monat kündigen. Von dieser Kündigungsfrist kann abgewichen werden, wenn die Parteien dies einvernehmlich vereinbart haben.
  5. PREISE

    1. Die Verträge werden zu den in der Vereinbarung festgelegten Preisen ausgeführt.
    2. Die Preise verstehen sich exklusive aller MrWork entstandenen Kosten und exklusive Mehrwertsteuer und anderer staatlicher Abgaben. Alle Kosten, die MrWork entstehen, müssen vom Kunden im Voraus schriftlich genehmigt werden, bevor sie in Rechnung gestellt werden können.
    3. Alle mit dem Zustandekommen des Vertrags verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
  6. ÄNDERUNG DES VERTRAGS

    1. MrWork ist berechtigt, mehr als die im Vertrag genannten Arbeiten auszuführen und, sofern die Parteien dies im Voraus vereinbart haben, diese Arbeiten in Rechnung zu stellen, wenn das für eine ordnungsgemäße Ausführung des Vertrags erforderlich ist. MrWork wird den Kunden hierüber rechtzeitig informieren und auf die mit den (zusätzlichen) Arbeiten verbundenen (Mehr-)Kosten hinweisen. Wenn sich während der Ausführung des Vertrags herausstellt, dass es für eine ordnungsgemäße Ausführung erforderlich ist, den Inhalt des Vertrags wesentlich zu ändern oder zu ergänzen, so werden MrWork und der Kunde dies in gegenseitiger Abstimmung tun.
    2. Wird der Vertrag geändert, kann MrWork den vereinbarten Preis erhöhen oder verringern. MrWork wird, wenn möglich, ein entsprechendes Angebot unterbreiten. Der Kunde hat die Möglichkeit, die Änderung des Vertrags und des Preises zu akzeptieren oder abzulehnen. Lehnt der Kunde die Änderung des Vertrags ab, wird MrWork den Vertrag gemäß den Vereinbarungen erfüllen.
  7. DATENSCHUTZ

    1. MrWork hält sich an die einschlägigen Datenschutzgesetze, einschließlich der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). In der Datenschutzerklärung von MrWork wird erläutert, welche Daten MrWork sammelt und was mit ihnen geschieht.
    2. Wenn MrWork einen Auftrag für den Kunden ausführt, kann MrWork im Rahmen des Vertrags auch personenbezogene Daten im Namen des Kunden verarbeiten. Ist dies der Fall, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag ab, wobei der Kunde als Verantwortlicher und MrWork als Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO fungiert.
  8. GEISTIGES EIGENTUM

    1. Der Kunde garantiert, dass er der ausschließliche Inhaber aller Rechte an geistigem Eigentum ist, wie z. B. (aber nicht beschränkt auf) Patente, Patentanmeldungen, Marken, Markenanmeldungen, Dienstleistungsmarken, Handelsnamen, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse, Lizenzen, Domänennamen, Know-how, Eigentumsrechte und Verfahren ("geistiges Eigentum") für alle vom Kunden im Rahmen des Vertrags bereitgestellten Erklärungen, Materialien und sonstigen Informationen.
    2. Der Kunde gewährt MrWork eine weltweite, übertragbare, unterlizenzierbare, nicht-exklusive und gebührenfreie Lizenz zur Nutzung der vom Kunden im Rahmen des Vertrags bereitgestellten Materialien und Erklärungen.
    3. MrWork ist der ausschließliche Eigentümer aller geistigen Eigentumsrechte an und in Bezug auf die Dienstleistungen, die in Erfüllung des Vertrags entwickelt und/oder verwendet werden, sowie aller von MrWork zur Verfügung gestellten Informationen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Website, Software, Dateien und Materialien. MrWork ist auch der ausschließliche Eigentümer allen geistigen Eigentums an und in Bezug auf andere Dienstleistungen und Informationen, die von MrWork bereitgestellt werden.
    4. Solange der Kunde alle seine Verpflichtungen erfüllt, gewährt MrWork dem Kunden eine nicht übertragbare, ausschließliche, nicht unterlizenzierbare, unentgeltliche Lizenz zur Nutzung der unter 9.3 beschriebenen Informationen, die MrWork im Rahmen der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stellt.
    5. Kommt eine Vertragspartei ihren Verpflichtungen nicht oder nicht mehr nach, so kann die andere Vertragspartei die Lizenz widerrufen, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf. Den Parteien ist nicht gestattet, die Dienste und Informationen für andere als die in der Vereinbarung oder anderweitig schriftlich vereinbarten Zwecke zu nutzen. Es ist den Parteien ausdrücklich nicht gestattet, die von der anderen Partei zur Verfügung gestellten Informationen ohne deren vorherige schriftliche Zustimmung offenzulegen, zu ändern, herunterzuladen, zu kopieren oder anderweitig zu vervielfältigen.
  9. HÖHERE GEWALT

    1. Im Falle höherer Gewalt sind die Parteien nicht verpflichtet, die Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen. Höhere Gewalt liegt vor, wenn eine Vertragspartei aufgrund eines oder mehrerer Umstände, die ihr nicht zuzurechnen sind, nicht in der Lage ist, ihre Verpflichtungen zu erfüllen.
    2. Die andere Vertragspartei kann die Verpflichtungen aus dem Vertrag während des Zeitraums aussetzen, in dem die höhere Gewalt andauert. Dauert dieser Zeitraum länger als zwei (2) Monate, können der Kunde und auch MrWork den Vertrag auflösen, ohne zu einer Schadensersatzleistung verpflichtet zu sein.
    3. Hat eine Vertragspartei bereits einen Teil der Verpflichtungen aus dem Vertrag erfüllt, bevor die höhere Gewalt eintritt, und hat dieser Teil einen eigenständigen Wert, kann eine Vertragspartei eine Rechnung für den erfüllten Teil geltend machen.
  10. VERTRAULICHKEIT

    1. MrWork und der Kunde werden alle vertraulichen Informationen, die sie im Zusammenhang mit dem Vertrag und den Verhandlungen austauschen, Dritten gegenüber vertraulich behandeln. Informationen gelten als vertraulich, wenn sich dies aus der Art der Informationen ergibt oder die Informationen von MrWork und/oder dem Kunden ausdrücklich als vertraulich bezeichnet werden ("vertrauliche Informationen"). Als vertrauliche Informationen gelten in jedem Fall, aber nicht ausschließlich, (i) der Inhalt dieses Vertrags; (ii) alle finanziellen, kommerziellen und betrieblichen Informationen, die MrWork vom Kunden oder einem seiner Konzernunternehmen zur Verfügung gestellt werden; (iii) die Ergebnisse; (iv) alle Informationen, die vom Kunden oder einem seiner Konzernunternehmen als vertraulich bezeichnet werden; (v) Informationen, von denen MrWork vernünftigerweise wissen konnte, dass sie vertraulicher Natur sind. MrWork und der Kunde dürfen die vertraulichen Informationen nicht für andere Zwecke verwenden oder offenlegen als für die Erfüllung des Vertrags erforderlich.
    2. MrWork und der Kunde sind nicht zu Schadensersatz oder Entschädigung verpflichtet, wenn sie gesetzlich zur Offenlegung der vertraulichen Informationen verpflichtet sind und dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkommen. Wenn MrWork gesetzlich verpflichtet ist, vertrauliche Informationen offenzulegen, wird MrWork nicht mehr vertrauliche Informationen offenlegen, als zur Erfüllung der entsprechenden gesetzlichen Verpflichtung nötig ist.
    3. Während der Laufzeit dieses Vertrages und für einen Zeitraum von drei (3) Jahren nach Beendigung des Vertrages wird MrWork vertrauliche Informationen des Kunden als vertraulich behandeln und sie nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden an Dritte weitergeben.
  11. HAFTUNG

    1. MrWork haftet für Schäden des Kunden nur, wenn diese ausschließlich auf ein Verschulden von MrWork zurückzuführen sind. Eine Entschädigung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
    2. MrWork haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass MrWork sich bei der Erfüllung des Vertrages auf unrichtige oder unvollständige Angaben oder Erklärungen des Kunden verlassen hat.
    3. MrWork ist bestrebt, die vom Kunden übermittelten Erklärungen in den sozialen Medien nach bestem Wissen und Gewissen darzustellen. MrWork haftet nicht für Schäden, die durch Anpassungen der Erklärungen bei der Veröffentlichung entstehen.
    4. Wenn MrWork dennoch aus irgendeinem Grund haftbar ist, ist diese Haftung in jedem Fall auf einen Betrag von 20% des Rechnungspreises des Vertrags begrenzt.
    5. Nichts in diesen AGB soll die Haftung von MrWork ausschließen oder einschränken, wenn diese nach geltendem Recht nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt werden kann, wie z.B. im Falle von vorsätzlichem Fehlverhalten oder grober Fahrlässigkeit von MrWork.
  12. ENTSCHÄDIGUNG

    1. Soweit gesetzlich zulässig, hält der Kunde MrWork schadlos in Bezug auf alle Verbindlichkeiten, Schäden, Verluste und Kosten (einschließlich Vergleichskosten und angemessener Anwaltskosten), die sich aus Ansprüchen Dritter ergeben, die infolge der Erfüllung des Vertrages einen Schaden erleiden, es sei denn, die Ursache ist MrWork zuzurechnen oder geht auf das Verschulden von MrWork zurück.
    2. Für den Fall, dass Dritte MrWork verklagen, wird der Kunde MrWork außergerichtlich und gerichtlich unterstützen und alles tun, was von ihm erwartet werden kann, es sei denn, die Ursache ist MrWork zuzurechnen oder geht auf das Verschulden von MrWork zurück.
  13. SONSTIGES

    1. Wenn MrWork diese Bedingungen (oder Teile davon) nicht durchsetzt, kann dies nicht als Zustimmung oder Verzicht auf das Recht angesehen werden, diese zu einem späteren Zeitpunkt oder gegenüber einem anderen Kunden durchzusetzen.
    2. Die Parteien können ihre Rechte und Pflichten aus diesen Bedingungen und dem Vertrag nicht auf Dritte übertragen.
    3. Die Parteien können im Falle einer Fusion, eines Erwerbs oder einer Veräußerung von Vermögenswerten, nach dem Gesetz oder anderweitig alle Rechte und Pflichten aus diesen Bedingungen abtreten und/oder übertragen.
    4. MrWork hat das Recht, diese AGB während der Laufzeit des Vertrages, für den sie gelten, zu ändern. Das Grundprinzip von MrWork besteht jedoch darin, keine drastischen Änderungen vorzunehmen. MrWork wird sich bemühen, Änderungen nur dann vorzunehmen, wenn sich unter anderem Änderungen in der Geschäftstätigkeit, in den Arbeitsmethoden oder in den Gesetzen oder Vorschriften ergeben. In diesem Fall wird MrWork den Kunden schriftlich informieren.
    5. Sollte sich eine Bestimmung dieser Bedingungen und/oder des Vertrages als rechtswidrig, nichtig, anfechtbar oder anderweitig nicht durchsetzbar erweisen, so berührt dies nicht die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen und des Vertrages. Der rechtswidrige, nichtige, anfechtbare oder anderweitig nicht durchsetzbare Teil wird durch eine gültige und durchsetzbare Bestimmung ersetzt, welche dem Zweck und der Tragweite der ersetzten Bestimmung am nächsten kommt.
    6. Diese Bedingungen, einschließlich aller Anhänge, und der Vertrag stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar. Änderungen der AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
    7. Wenn die Parteien Änderungen und/oder Ausnahmen von den vorliegenden Bedingungen und/oder dem Vertrag vereinbaren, nehmen sie diese Änderungen und/oder Ausnahmen in einen Anhang auf, welcher Bestandteil der vorliegenden Bedingungen und des Vertrags ist.
  14. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSBARKEIT

    1. Auf diese AGB und alle Verträge zwischen MrWork und dem Kunden findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.
    2. Sofern nicht zwingendes Recht entgegensteht, werden alle Streitigkeiten und Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen und/oder Verträgen ergeben, ausschließlich dem zuständigen Gericht in Rotterdam vorgelegt.
  15. FRAGEN, KOMMENTARE UND ANREGUNGEN

    1. MrWork will seinen Kunden den bestmöglichen Service bieten. Wenn Sie eine Frage, einen Kommentar oder einen Vorschlag haben, kontaktieren Sie uns bitte über die folgenden Kontaktdaten. Sie können auch das Kontaktformular auf unserer Website nutzen. Wir antworten in der Regel innerhalb von zwei (2) Werktagen auf Nachrichten.

  16. MrWork B.V.
    Haringvliet 100
    3011 TH Rotterdam

    T: 010 737 15 21
    M: AV@mrwork.nl
    W: www.mrwork.de

    Handelsregisternummer: 57298890
    USt-ID: NL852521480